GHS-Kennzeichnung
Wir haben die bekannten orangefarbenen Warnhinweise auf Lackgebinden, Spraydosen und anderen Verpackungen durch neue Gefahrensymbole ersetzt. Grund dafür ist die „CLP-Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung“ (Classification, Labelling and Packaging). Sie wurde von der Europäischen Union von einem weltweit einheitlichen Standard abgeleitet.
Das sogenannte „Global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien“ (kurz GHS) muss bis Ende Mai 2017 vollständig umgesetzt sein. Bis dahin dürfen Farben und Lacke noch mit den alten Symbolen verkauft werden.
Komplett umstellen muss sich der Betrachter aber nicht: Viele der bekannten Piktogramme finden sich auch im neuen System wieder. Das Symbol für „Umweltgefährlich“ zum Beispiel zeigt weiterhin einen abgestorbenen Baum und einen toten Fisch. Allerdings gibt es auch neue Piktogramme, die vor speziellen Gefahren warnen. Hinzu kommen die Signalwörter „Achtung“ oder bei einer höheren Gefahrenstufe „Gefahr“. Alte Aussagen wie „Giftig“ oder „Gesundheitsschädlich“ entfallen dadurch. Gefahren- bzw. Vorsorgehinweise ersetzen die alten Risikosätze und Sicherheitshinweise.
Werden die Produkte gefährlicher?
Die Optik der Verpackung ändert sich mit der neuen Verordnung. Die Rezepturen bleiben aber gleich und somit auch die Inhaltsstoffe. Diese werden vom neuen weltweiten System nur anders klassifiziert. Die Einstufungsanforderungen sind strenger geworden und die Grenzwerte wurden abgesenkt. Dadurch werden mehr Inhaltsstoffe als „gefährlich“ eingestuft als im bisherigen, europäischen System. Die Beschreibung hat sich also geändert, nicht die Stoffeigenschaften an sich.
Gegenüberstellung der langjährig bekannten Warnhinweise nach Gefahrstoffverordnung und der neuen Kennzeichen gemäß CLP-Verordnung der EU
Altes EU System | CLP-Verordnung | ||
---|---|---|---|
Gefahrenbezeichnung | z. B. Giftig, Gesundheitsschädlich | Signalwort | Gefahr, Achtung |
Risikosatz | Entzündbar | Gefahrenhinweis | Flüssigkeit und Dampf entzündbar |
Sicherheitshinweis | Bei unzureichender Belüftung | Sicherheitshinweis | Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen. |
Kein Symbol | Entzündbare Flüssigkeit | Alle Stoffe mit Entzündungsgefahr tragen nach CLP dieses Piktogramm | |
Hochentzündlich (F+) oder Leichtentzündlich (F) | Alle Stoffe mit Entzündungsgefahr tragen nach CLP dieses Piktogramm | ||
Ätzend (C) – Verursacht (schwere) Verätzungen | Chemikalien wirken ätzend auf die Haut und/oder korrosiv auf Metalle (neue Gefahrenklasse) | ||
Gefahr ernster Augenschäden | Schwere Augenschäden werden nun mit dem Piktogramm für “Ätzend” gekennzeichnet | ||
Reizend (Xi) Gesundheitsschädlich (Xn) | Haut-/ Augenreizung, Sensibilisierung der Haut und weitere akute Wirkungen | ||
Gesundheitsschädlich (Xn) – ernste Gesundheitsschäden bei längerer Exposition | Ein neues Piktogramm charakterisiert chronische Gesundheitsschäden wie Sensibilisierung der Atemwege | ||
Giftig (T) Sehr giftig (T+) | Akut toxische Chemikalien tragen das bekannte ”Schädel und- Knochen”-Piktogramm | ||
Bestimmte spezifische Gesundheitsschäden (krebserzeugend, erbgutverändernd, fortpflanzungsgefährdend) | Das neue Piktogramm wird auch für diese schweren chronischen Effekte verwendet | ||
Giftig oder sehr giftig für Wasserorganismen (N) | Giftig oder sehr giftig für Wasserorganismen |
Hinweis: Die obige Tabelle dient lediglich der Veranschaulichung und soll nicht als Übersetzung für jegliche Produktetikette betrachtet werden – die Kriterien für die Zuordnung der Kennzeichnungselemente der beiden Systeme sind unterschiedlich. Dieses Dokument wurde erstellt, um den Nutzern grundlegende Informationen bereitzustellen und ersetzt nicht die Rechtsberatung. Es ist kein Ersatz für die einschlägigen Rechtsvorschriften;
nur der Text der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ist verbindlich.
Quelle: CEPE / Verband der deutschen Lack- und Druckfarbenindustrie e.V.